Im Pfarrgemeinderat beraten Ehrenamtliche und Hauptamtliche über die Seelsorge, sie planen Aktionen, wie etwa Feste, Wallfahrten oder besondere Gottesdienste. Der Pfarrgemeinderat wird von den Mitgliedern einer Pfarrei ab 16 Jahren gewählt.
Seelsorger, Hauptamtliche und Ratsmitglieder sind aufeinander angewiesen. Nur in einem guten Miteinander können sich lebendige Gemeinden entfalten. „Pfarrgemeinderäte sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung des Volkes Gottes, den Glauben zu gestalten“, hat Bischof Stephan Ackermann es einmal formuliert.
Der Pfarrgemeinderat besteht zur Zeit aus 18 Mitgliedern:
- Vorsitzender:
Bernd Mathis
- Vorsitzende:
Gisela Rink


















