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Die Gremien unserer Pfarrei

Im Pfarrgemeinderat beraten Ehrenamtliche und Hauptamtliche über die Seelsorge, sie planen Aktionen, wie etwa Feste, Wallfahrten oder besondere Gottesdienste. Der Pfarrgemeinderat wird von den Mitgliedern einer Pfarrei ab 16 Jahren gewählt.

Der Verwaltungsrat berät und entscheidet über Personal, Sanierungen und Finanzen. Er ist mit Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen besetzt. 

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • Erstellung eines Haushaltsplanes.
  • Pflege, Beratung und Entscheidung über die Immobilien und Grundstücke.
  • Erstellung von Miet-, Pacht- und Leihverträgen.

 

Seelsorger, Hauptamtliche und Ratsmitglieder sind aufeinander angewiesen. Nur in einem guten Miteinander können sich lebendige Gemeinden entfalten. „Pfarrgemeinderäte sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung des Volkes Gottes, den Glauben zu gestalten“, hat Bischof Stephan Ackermann es einmal formuliert.

Pfarrgemeinderat

Aktuell besteht der PGR aus _____ Mitgliedern

1. Vorsitzender:

 

 

2. Vorsitzende:

 

 

Schriftführerin:

 

 

Weitere Mitglieder:

 

Verwaltungsrat

Der VR besteht zur Zeit aus 11 Mitgliedern:

1. Vorsitzende:

Bernd Schikofsky

 

2. Vorsitzende:

Helmut Christ

 

Weitere Mitglieder:

Jutta Dernbecher

Manfred Fichter

Rosemarie Gothier

Jürgen Müller

Waldemar Opaluch

Bärbel Peters

Hans-Werner Sander

Dorothee Schumacher

Guido Speicher